Fehler im Umgang mit Pflegebedürftigen

Pflegesituationen sind genauso individuell wie die Gesundheits-, Lebens-, Wohn- und Familiensituationen der jeweiligen Pflegebedürftigen. Dementsprechend groß und vielseitig sind die Herausforderungen, vor denen die Angehörigen stehen. Daher stellt der Umgang mit Pflegebedürftigen für die Betroffenen oft eine körperliche, emotionale und psychische Belastung dar. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die 10 Fehler im Umgang mit Pflegebedürftigen und was Sie tun sollten, um diese zu vermeiden.

Der richtige Umgang mit Pflegebedürftigen

  1. Keine Unterstützung in der Pflege in Anspruch nehmen

Untersuchungen zeigen, dass sich der Großteil aller pflegenden Angehörigen überlastet fühlt. Das Gefühl der Verantwortung, die Überforderungen und die Aussichtslosigkeit der Situation wird als psychische Belastung erlebt. Die eigene Gesundheit und Bedürfnisse werden oft vernachlässigt und führen im Extremfall zu stressbedingten Krankheiten und Schmerzen. Viele Angehörige verspüren gesellschaftlichen und familiären Druck und glauben den Pflegebedürftigen alleine betreuen zu müssen. Meist sollte jedoch professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Das verringert nicht nur den Stress für Angehörige und sichert die optimale Betreuung der Pflegebedürftigen, sondern ermöglicht in vielen Fällen auch eine konfliktfreiere Beziehung zwischen Angehörigen und Pflegebedürftigen.

  1. Keinen Rückhalt für die psychische Belastung suchen

Unterstützung finden Pflegende nicht nur bei z.B. mobilen und sozialen Diensten wie Besuchsdiensten, Essenszustelldiensten, Fahrtendiensten, Heimhilfen und mobilen therapeutischen Diensten, sondern auch in Selbsthilfegruppen, wie in der „Interessensgemeinschaft pflegende Angehörige“. In diesen Selbsthilfegruppen für Pflegende können sich die Teilnehmer mit anderen Betroffenen austauschen. Solche Gruppen bieten den Betroffenen Rückhalt und stellen für sie eine psychische Stütze dar. Auch die Hausbesuche von diplomierten Pflegefachkräften werden durch ein kostenloses Angehörigengespräch ergänzt, in dem die psychisch belasteten Angehörigen Unterstützung finden. Denn, ein Fehler im Umgang mit Pflegebedürftigen ist eben fehlender Rückhalt.

  1. Unzureichendes Fachwissen Fehler im Umgang mit Pflegebedürftigen

Einen Menschen zu pflegen erfordert eine Menge an Fachwissen. Dieses fehlt den meisten Angehörigen in der Pflege. Oft mangelt es an Information zu medizinischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellungen sowie an einem ausreichenden Netzwerk an Kontaktpersonen in allen relevanten Bereichen. Nicht ausreichendes Fachwissen kann zu gravierenden Fehlern in der Pflege führen wie z.B. falsche und unzureichende Wundversorgung oder falsche Lagerung. Auch wenn es schwerfällt ist professionelle Beratung, Pflege und Unterstützung meist der beste Weg, um die Lebensqualität der Betroffenen zu sichern.

  1. Ungenügendes Wissen zu Patientenrechten und rechtlichen Fragen

Pflege besteht nicht nur aus der medizinischen Betreuung. Im Laufe der Pflege ergeben sich etliche rechtliche Fragen und Herausforderungen. Nützliche und einfach strukturierte Informationen sind dabei oft schwer zu finden. Es ist wichtig rechtzeitig Informationen bezüglich Patientenrechten und Erwachsenenschutzrecht einzuholen, damit im Falle einer Einschränkung bzw. Verlust der Entscheidungsfähigkeit klare Wünsche des Pflegebedürftigen im Vorhinein festgehalten werden. Bei Fragen zu Patientenrechten in Krankenhäusern und Pflegeheimen finden Sie Unterstützung bei den Patientenanwaltschaften der Bundesländer.

  1. Pflegebedürftigen alles abnehmen als Fehler im Umgang mit Pflegebedürftigen

Wichtig ist Pflegebedürftige zu unterstützen, aber nicht zu überpflegen. Man sollte darauf achten, die bestehende Selbstständigkeit zu wahren, zu fördern und so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Solange Tätigkeiten noch selbstständig durchgeführt werden können – wenn auch langsamer und mit mehr Mühe verbunden – sollten diese selbst oder nur mit minimaler Hilfe umgesetzt werden.

  1. Mit dem Pflegebedürftigen nicht zum Arzt/ zur Ärztin gehen, weil dieser keine Hausbesuche macht

Hausbesuche von praktischen Ärzt:innen sind eine Seltenheit geworden. Wenn der Pflegebedürftige körperlich nicht mehr dazu in der Lage ist, die Wohnung zu verlassen und einen Arztbesuch wahrzunehmen, fühlen sich die Pflegenden mit einer großen Hürde konfrontiert. Viele wissen nicht, dass man in diesem Fall einen Krankentransport anfordern kann. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

  1. Kein Wissen über den Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Heilbehelfe und Hilfsmittel wie z.B. Rollator, Vierfußgehhilfe, usw. werden versicherten Pflegebedürftigen von Krankenkassen zur Verfügung gestellt oder geliehen. Leihgeräte sind unter anderem Krankenfahrstühle, Inhalationsapparate usw. Um diese Hilfsmittel zu erhalten, muss ein Vertrags- bzw. Wahlarzt oder Ärztin eine Verordnung ausstellen, die bei Vertragslieferanten der Krankenkassen (z.B. Optiker:innen oder Bandagist:innen) eingelöst werden kann. Zu beachten ist, dass es bewilligungspflichtige und bewilligungsfreie Hilfsmittel bzw. Heilbehelfe gibt.

Bewilligungspflichtige Hilfsmittel werden durch eine Verordnung von einem Vertrags- bzw. Wahlarzt bzw. Ärztin ausgestellt und bei einem Vertragslieferanten der jeweiligen Sozialversicherung eingelöst. Vor dem Bezug muss eine Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgen. Bewilligungsfreie Hilfsmittel (z.B. Krücken, Blutzuckermessgeräte und Rollatoren) sind direkt bei den Vertragslieferant:innen erhältlich. Im Normalfall übernimmt der/die Vertragslieferant:in, wie z.B. Bandagist:innen, die Einholung der Genehmigung. Einen Überblick über die bewilligungspflichtigen und bewilligungsfreien Hilfsmittel erhält man von der Sozialversicherung bzw. ihren Vertragslieferant:innen.

  1. Mit dem Pflegebedürftigen nicht zum Arzt gehen, weil dieser keine Hausbesuche macht

Hausbesuche von praktischen Ärzt:innen sind eine Seltenheit geworden. Wenn der Pflegebedürftige körperlich nicht mehr dazu in der Lage ist, die Wohnung zu verlassen und einen Arztbesuch wahrzunehmen, fühlen sich die Pflegenden mit einer großen Hürde konfrontiert. Viele wissen nicht, dass man in diesem Fall einen Krankentransport anfordern kann. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

  1. Kein Wissen über den Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Heilbehelfe und Hilfsmittel wie z.B. Rollator, Vierfußgehhilfe, usw. werden versicherten Pflegebedürftigen von Krankenkassen zur Verfügung gestellt oder geliehen. Leihgeräte sind unter anderem Krankenfahrstühle, Inhalationsapparate usw. Um diese Hilfsmittel zu erhalten, muss ein Vertrags- bzw. Wahlarzt oder Ärztin eine Verordnung ausstellen, die bei Vertragslieferant:innen der Krankenkassen (z.B. Optikern oder Bandagisten) eingelöst werden kann. Zu beachten ist, dass es bewilligungspflichtige und bewilligungsfreie Hilfsmittel bzw. Heilbehelfe gibt.

Bewilligungspflichtige Hilfsmittel werden durch eine Verordnung von einem Vertrags- bzw. Wahlarzt oder Ärztin ausgestellt und bei einem Vertragslieferanten der jeweiligen Sozialversicherung eingelöst. Vor dem Bezug muss eine Bewilligung durch die Krankenkasse erfolgen. Bewilligungsfreie Hilfsmittel (z.B. Krücken, Blutzuckermessgeräte und Rollatoren) sind direkt bei den Vertragslieferanten erhältlich. Im Normalfall übernimmt die Vertragslieferant:innen, wie z.B. der Bandagist:in, die Einholung der Genehmigung. Einen Überblick über die bewilligungspflichtigen und bewilligungsfreien Hilfsmittel erhält man von der Sozialversicherung bzw. ihren Vertragslieferanten.

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