Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige eine Zeit lang ausfallen, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Beispielsweise wegen Erkrankung oder Urlaubs der Pflegeperson. Das gilt auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person vorübergehend verschlechtert. Wodurch ein Verbleib im eigenen Wohnbereich vorübergehend nicht möglich ist.

Kurzzeit bzw. Übergangspflege kann zwischen 4 Tagen und max. 3 Monaten (je nach Bundesland) in Alten- und Pflegewohnheimen in Anspruch genommen werden. Die Formen und die Dauer der Kurzzeitpflege, sowie die Finanzierung sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Es gibt auch die Möglichkeit einer Ersatzpflege (mobile Dienste, 24 Stunden Betreuung) im eigenen Wohnbereich. Dies ist jedoch von den Gegebenheiten und dem Gesundheitszustand der betroffenen Person abhängig.

Übergangspflege (in Wien Kurzzeitpflege bzw. Remobilisation)

Wenn es der Gesundheitszustand erfordert, dann besteht die Möglichkeit für die Dauer der Pflegebedürftigkeit in ein Alten- und Pflegewohnheim zu übersiedeln. Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer Rehabilitation. Nachdem sich der Gesundheitszustand verbessert hat, kann die betroffene Person wieder in den eigenen Wohnbereich zurückziehen. Dabei können bei Bedarf noch mobile Dienste in Anspruch genommen werden.

Kurzzeitpflege bzw. Urlaubspflege (in Wien Urlaubspflege)

Wenn pflegende Angehörige bei der Betreuung ausfallen, dann besteht die Möglichkeit vorübergehend in einem Alten- bzw. Pflegewohnheim unterzukommen. Beispielsweise aufgrund von Krankheit oder aus beruflichen Gründen. Um pflegende Angehörige zu entlasten, können bei Bedarf während eines Urlaubsaufenthaltes die betroffenen Personen Alten- und Pflegewohnheime nutzen.

Finanzierung

Der Anspruch auf Förderungen bzw. Unterstützungsgelder ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Ebenso ist die Berechnung der Eigenleistung unterschiedlich gestaltet.

Kurzzeitpflege: Unterschiede in den Bundesländern

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder anerkannte Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland

Niederösterreich

  • Pflegegeld ab Stufe 3 wird gefördert
  • Dauer: Kurzzeit max. 6 Wochen
  • Dauer Übergangspflege max. 12 Wochen
  • Zuständig: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationsförderung

Link: https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/Kurzzeitpflege.html

Burgenland

  • Pflegegeld ab Stufe 3 wird gefördert. Ab Stufe 1 bei dementieller Erkrankung
  • Dauer: Kurzzeitpflege und Übergangspflege 4 bis 90 Tage gefördert
  • Förderung für 24 Stunden Betreuung für Kurzzeitpflege zu Hause möglich
  • Zuständig: Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 6 Referat Sozialleistungen

Link: https://www.burgenland.at/themen/pflege/kurzzeitpflege/

Kurzzeitpflege in Kärnten

  • Pflegegeld ab Stufe 3 wird gefördert. Ab Stufe 2 bei demenzieller Erkrankung
  • Dauer: Kurzzeit- und Übergangspflege 4 bis 28 Tage gefördert
  • Zuständig: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 Gesundheit und Pflege Gemeinde

Link: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&subthema=138&detail=568

Salzburg

  • Pflegegeld unabhängig
  • Dauer: Kurzzeitpflege und Übergangspflege 4 bis 28 Tage gefördert
  • Zuständig: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 Soziales

Link: https://www.salzburg.gv.at/soziales_/Seiten/pflege_kurzzeit.aspx

Steiermark

  • Pflegegeld ab Stufe 3 wird gefördert. Ab Stufe 1 bei demenzieller Erkrankung
  • Dauer: Kurzzeit- und Übergangspflege max. 6 Wochen
  • Zuständig: Bezirkshauptmannschaft

Link: https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/72563107/DE/

Kurzzeitpflege in Oberösterreich

  • Pflegegeld unabhängig
  • Dauer: Kurzzeitpflege und Übergangspflege bis 3 Monate
  • Zuständig: Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Soziales

Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/247048.htm

Tirol

  • Pflegegeld unabhängig
  • Dauer: Kurzzeitpflege 28 Tage
  • Dauer Übergangspflege: max. 90 Tage
  • Zuständig: Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales

Link: https://www.tirol.gv.at/suche/?q=Kurzzeitpflege

Vorarlberg

  • Pflegegeld unabhängig
  • Dauer: Kurzzeitpflege 42 Tage
  • Dauer Übergangspflege: 28 Tage
  • Zuständig: Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Soziales

Link: https://vorarlberg.at/-/kurzzeitpflege

Wien

  • Pflegegeld unabhängig
  • Dauer: Kurzzeitpflege = Kurzeitpflege/Remobilisation 92 Tage
  • Dauer Urlaubspflege: 5 Wochen
  • Zuständig: Fond Soziales Wien

Link: https://www.fsw.at/p/wohn-und-pflegehaeuser-schwerpunkt-pflege

Wie komme ich zu einer Kurzzeitpflege?

Informieren Sie sich im Alten- und Pflegeheim Ihrer Wahl, ob dort geförderte Pflege möglich ist. Um sicherzugehen, dass auch ein Platz vorhanden ist, empfiehlt sich eine entsprechende Vorlaufzeit. Die Einrichtung informiert Sie gerne über das Angebot und die Möglichkeiten der Finanzierung.

Der Antrag muss von dem/der Pflegebedürftigen, Angehörigen oder einer gesetzlichen Vertretung gestellt werden. Betroffene finden das Antragsformular auf der offiziellen Seite des jeweiligen Bundeslandes. Darüber hinaus auch in der Einrichtung, die für sie Kurzzeitpflege infrage kommt. Je nach Region gibt es bestimmte Fristen, auf die Sie bei der Einreichung achten müssen.

Wurde ein Pflegeplatz bewilligt, ist im weiteren Verlauf ein Kostenbeitrag an die Pflegeeinrichtung zu bezahlen. Damit dieser Kostenbeitrag richtig berechnet wird, muss das Einkommen nachgewiesen werden. Entweder die Pflegeeinrichtung oder die Betroffenen selbst schicken einen Antrag auf „Zuschuss zur Kurzzeitpflege“. Der Ablauf ist in den Bundesländern unterschiedlich. Deshalb sollten Sie darauf achten, welche Regelungen bezüglich Zuschüssen und Förderungen in Ihrem Bundesland gelten.

Akutgeriatrie in Krankenanstalten

Die Akutgeriatrie/Remobilisation wird österreichweit auf speziellen Stationen in Krankenhäusern angeboten. Das Ziel ist die Behandlung akuter Krankheiten bzw. Verletzungen, die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung. Sie ist speziell auf Senior:innen ausgerichtet und bereitet sie auf den Alltag zu Hause vor. Dabei lernen sie unter anderem auch notwendige Hilfsmittel für das Leben zurück im Alltag kennen.

Liste_der_Standorte_von_Einheiten_der_Akutgeriatrie_Remobilisation_in_Österreich_per_31.12.2020

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