Pflege organisieren

Mit zunehmendem Alter rückt auch das Thema Pflege organisieren immer mehr in den Vordergrund, eine zeitgerechte Information und Auseinandersetzung mit den zentralen Aspekten ist hilfreich, um entsprechende Entscheidungen treffen zu können. In einem ersten Schritt ist es wichtig, sich mit dem Angebot an pflegerischen Leistungen auseinander zu setzen. So kommen zum Beispiel ein Pflegeheim, eine 24-Stunden-Betreuung oder etwa die Pflege durch einen Angehörigen infrage.

Je nachdem, welche Möglichkeit sich am besten mit den individuellen Lebensumständen vereinbaren lässt, gibt es unterschiedliche Kosten, die auf betroffene Personen zukommen. Der nachfolgende Überblick soll Klarheit in Bezug auf verschiedene Förderungen geben.

Pflege organisieren und Pflegegeld

Durch den Erhalt von Pflegegeld soll es den Betroffenen ermöglicht werden, einen Teil der durch die Pflege entstehenden Mehrkosten abzudecken. Für pflegebedürftige Menschen bedeutet es eine gewisse Unabhängigkeit und ermöglicht es ihnen unter Umständen, länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Der Umfang dieser finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf. Dieser Pflegebedarf, der im Rahmen einer Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin oder eine Pflegefachkraft festgestellt wird, muss insgesamt mehr als 65 Stunden pro Monat betragen.

Um Pflegegeld zu erhalten, oder um eine Erhöhung dessen anzusuchen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag ist für Bezieher einer Pension oder Rente beim zuständigen Versicherungsträger einzureichen und wichtiger Schritt beim Pflege organisieren.

Kosten für Alten- und Pflegeheime

Für die Höhe der Heimkosten lässt sich keine pauschale Aussage treffen, da es unter anderem davon abhängig ist, in welchem Bundesland ein Heimplatz gesucht wird, und ob das Pflegeheim öffentlich oder privat geführt wird. Die Kosten bestehen aus einem Grundbetrag und einem Zuschlag, der sich je nach Pflegebedürftigkeit unterscheidet. Wenn die Kosten durch das Pflegegeld und die Pension nicht abgedeckt werden können, wird die ausstehende Summe von der Sozialhilfe beglichen.

Pflegekarenzgeld

Die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung richtet sich nicht nur direkt an pflegebedürftige Personen, sondern vor allem auch an pflegende Angehörige. Sie gilt als weiterer wichtiger Schritt beim Pflege organisieren.

Seit dem 1.1.2020 besteht für Arbeitnehmer:innen ein Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit. Im Rahmen dieser zwei Wochen ist es möglich, eine Vereinbarung über eine längere Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu treffen. Sollte die Pflegeteilzeit in Anspruch genommen werden, ist eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden möglich. Neben dem Vorliegen einer Vollversicherung ist es dabei erforderlich, eine schriftliche Vereinbarung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit mit dem Arbeitgeber oder eine Verständigung des Arbeitgebers, dass aufgrund des Rechtsanspruches eine Pflegekarenz gewährt wird, vorzuweisen.

Der entsprechende Antrag auf Pflegekarenzgeld ist beim Sozialministerium zu stellen. Dieser muss spätestens innerhalb der ersten 14 Tage ab dem Beginn der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gestellt werden. Die Dauer des Bezugs von Pflegekarenzgeld orientiert sich an der individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. So kann das Pflegekarenzgeld zwischen ein und drei Monaten bezogen werden. Die Höhe des Grundbetrags des Pflegekarenzgeldes richtet sich nach dem Einkommen der betroffenen Personen und deckt sich mit der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Sollte es aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder anderen Gründen dazu kommen, dass der Pflege des Angehörigen nicht nachgegangen werden kann, ist es möglich, um einen Zuschuss vom Bund anzusuchen. Durch diesen Beitrag sollen jene Kosten gedeckt werden, die aufgrund der Verhinderung der Hauptpflegeperson für die Inanspruchnahme von Ersatzpflege entstehen. Ein Ansuchen für diesen Zuschuss ist ab der Pflegegeldstufe 3 möglich und ist bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriums einzureichen.

Pflege organisieren: Sonderfall Demenz

Die Pflege von Angehörigen stellt für viele Betroffenen eine große Belastung dar. Dabei kann eine dementielle Erkrankung erschwerend hinzukommen und wird dementsprechend berücksichtigt. So äußert sich eine dementielle Erkrankung von pflegebedürftigen Menschen in einem Erschwerniszuschlag im Ausmaß von 25 Stunden pro Monat bei der Feststellung des Pflegebedarfs. Es wurde bereits auf die Zuwendungen für die Ersatzpflege hingewiesen. Während im Regelfall die Pflegegeldstufe 3 vorliegen muss, genügt bei einer dementiellen Erkrankung bereits ein Pflegegeld der Stufe 1.

Förderung der 24-Stunden Betreuung

Eine spezielle Förderung gibt es auch für Personen, die rund um die Uhr betreut werden müssen. Um Anspruch auf diese Förderung zu haben, ist der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 erforderlich. Zudem darf das monatliche Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigen und für die Pflegekraft müssen eine Reihe von Nachweisen eingereicht werden. Bei zwei selbstständigen Betreuungskräften beläuft sich die maximale Förderhöhe pro Jahr auf 6.600 Euro, bei zwei unselbstständigen beträgt die Summe 13.200 Euro jährlich.

Da es aufgrund von Zuschüssen des Landes auf Bundesländerebene zu unterschiedlichen Förderungsbedingungen kommen kann, empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Amt der Landesregierung über die genauen Rahmenbedingungen zu informieren. Der Antrag auf die Förderung ist bei der jeweiligen Landesstelle des Sozialministeriumservice einzureichen.

Beratung durch Hausbesuche und das Angehörigengespräch

Unterstützungsleistungen rund um das Thema Pflege beschränken sich nicht auf finanzielle Förderungen, daneben gibt es eine Reihe von weiteren Angeboten, wie zum Beispiel die Beratung durch Hausbesuche. Diese Beratung wird vom Sozialministerium angeboten und richtet sich an Bezieher von Pflegegeld mit dem Ziel, die häusliche Pflege zu optimieren. Im Rahmen eines Gespräches wird nicht nur die individuelle Pflegesituation erhoben, es geht vor allem um die entsprechende Information und Kommunikation von Pflegetipps an pflegebedürftige Personen und deren pflegende Angehörige.

Gerade für pflegende Angehörige bedeutet die Betreuung eines Verwandten eine große Herausforderung und führt mitunter oft auch zu psychischen Belastungen. Das sogenannte Angehörigengespräch bietet den Betroffenen einen Raum, mit einem Psycholog:innen über Ängste und Sorgen zu sprechen.

Versicherung für pflegende Angehörige

Die Vereinbarung von der Pflege eines Angehörigen und der Ausübung eines Berufs ist oft schwierig, und stellt die pflegenden Angehörigen vor einige Herausforderungen. Daher gibt es zwei Möglichkeiten, um ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben. Zum einen gibt es die Weiterversicherung für pflegende Angehörige, zum anderen die Selbstversicherung für pflegende Angehörige. Die Beiträge werden dabei jeweils vom Bund getragen, nähere Informationen zu den entsprechenden Voraussetzungen und dem Antrag sind bei der zuständigen Krankenkasse einzuholen.

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