Umzug ins Pflegeheim

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Durch mobile und punktuelle Pflegehilfe ist das in vielen Fällen auch möglich. Dennoch kommt oft der Zeitpunkt, in dem der Umzug ins Pflegeheim die einzige Lösung ist, um ein sicheres Umfeld und Wohlbefinden für den betroffenen Menschen zu schaffen.

Der Umzug in Pflegeheim – Schritt für Schritt

Der Umzug ins Pflegeheim ist ein einschneidender Prozess für die gesamte Familie. Daher will diese Entscheidung wohlüberlegt und ihre Umsetzung gut geplant sein. Grundvoraussetzung für den Umzug in ein Pflegeheim ist das Einverständnis der betroffenen Person, denn für österreichische Pflegeeinrichtungen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit.

Sobald der Platz im Pflegeheim bestätigt ist, steht dem Umzug nichts mehr im Weg. Jetzt beginnt die Organisation dafür. Auch hierfür stellt eine Checkliste eine große Hilfe dar. Denn Umziehen steht immer in Zusammenhang mit Neuorientierung und einem gewissen Stress.

Schritt 1 – Auflösung des bisherigen Wohnsitzes

Die Auflösung der alten Wohnung kann schrittweise vorgenommen werden. Im Fall einer alleinstehenden Person ist das Projekt entsprechend umfassend. Wenn die Person einen Mehrpersonen-Haushalt verlässt, bleibt dieser in der Regel weiter bestehen. Zunächst muss die Miete rechtzeitig gekündigt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob die alte Wohnung vor dem Auszug saniert werden muss.

Auch weitere an die Wohnung gebundene Verträge wie Haushaltsversicherung, Strom- und Gasversorgung, Telefon- und Internet etc., sind der Reihe nach zu kündigen. Dazu zählen auch laufende Daueraufträge in Bezug auf die alte Wohnadresse. Gleichzeitig sollte man beachten, welche Versicherungen im Pflegeheim erforderlich sein können. Diese lassen sich schon im Voraus organisieren.

Informieren über Umzug ins Pflegeheim

Ein weiterer Punkt betrifft behandelnde Ärztinnen, Ärzte und Therapeut:innen. Diese sollten über den Umzug ins Pflegeheim informiert werden. Etwaige bestehende mobile Pflegedienste sind zu kündigen. Weiters sind auch folgende Stellen über den bevorstehenden Umzug zu informieren: Banken, Versicherungen, Finanzamt, Gemeinde, Pflege- und Krankenkasse, Zeitschriftenabonnements, etc. Auch Freund:innen und Verwandte sind nicht zu vergessen.

In Absprache mit dem Pflegeheim ist auch ein Transport von Möbeln bereits im Vorhinein möglich. Zunächst ist zu klären, ob Möbel überhaupt erforderlich sind oder mitgebracht werden können. Dasselbe gilt für Haustiere. Weiters ist zu klären, was mit zurückbleibendem Besitz (z.B. Möbel, Hausrat) passieren soll. In diesem Zusammenhang kann auch die Entrümpelung von Dachboden und Keller anstehen.

Schritt 2 – Logistik

Schließlich gilt es zu entscheiden, wer den Umzug durchführen soll. Je nach Organisationsaufwand kann das entweder die pflegbedürftige Person selbst mit der Unterstützung ihrer Angehörigen erledigen oder man engagiert ein Umzugsunternehmen für den Umzugstag. In zweiterem Fall ist es ratsam, im Voraus mehrere Angebote von Anbieter:innen einzuholen. Einige Dienstleister:innen dieser Branche sind auf Umzüge ins Pflegeheim spezialisiert. Da die Phase des Umzugs in jedem Fall sehr intensiv ist, haben Angehörige die Möglichkeit eine 10-tägige Arbeitsverhinderung beim Arbeitgeber zu melden.

Auch das Erstellen einer „Kofferliste“ kann nützlich sein. Diese Liste könnte tägliche Gebrauchsgegenstände enthalten, die im neuen Zuhause nicht fehlen dürfen. Das sind zum Beispiel Kleidung und Schuhe, Brille, Hörgerät, Zahnprotesen, Waschzeug und Kosmetika. Aber auch Kalender, Handtasche und persönliche Andenken wie Fotos, Bilder, Lieblingsbücher und -musik finden auf dieser Liste Platz. Kurzum alle Dinge, die das Leben im neuen Zuhause erleichtern.

Tipp: Halten Sie über den gesamten Umzugsprozess hindurch immer Rücksprache mit der betroffenen Person. Was sind ihre Bedürfnisse? Auf welche Gegenstände legt sie Wert? Was möchte sie davor klären oder mit wem möchte sie sprechen? Dabei brauchen pflegebedürftige Personen oft vor allem moralische Unterstützung. Denn auch wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, den Umzug zu organisieren, geht es am Ende um ihr Wohlbefinden.

Schritt 3 – Ankunft im neuen Zuhause

Für einen reibungslosen Start im neuen Zuhause kann zum Beispiel ein Plan vom Hausarzt oder der Hausärztin helfen, der genau erläutert, wie und wann Medikamente zu nehmen sind. Bei Bedarf bieten die meisten Pflegeheime diverse Hilfsmittel für den persönlichen Gebrauch der Bewohnerinnen und Bewohner an. Dazu zählen zum Beispiel Rollstühle, Rollatoren, Sauerstoff- oder Hörgeräte. Diese kann man gegebenenfalls beim Einzug ins Pflegeheim beantragen.

Spätestens am Tag des Einzugs im Pflegeheim steht auch die Unterzeichnung des Heimvertrags an. In diesem Vertrag bestätigen Heimträger und Heimbewohnerin und Heimbewohner ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten. Er kann entweder von der betroffenen Person selbst oder von einer dazu bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Für die meisten Punkte in Heimverträgen gibt es bundesweite gesetzliche Vorschriften.

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